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Kompostierbarkeit

Was bedeutet
„biologisch abbaubar“?


Im Jahr 2019 fielen in Deutschland etwa 50 Millionen Tonnen Kunst­stoff­abfall aus Verpack­ungen an. Das Problem: Die meisten Kunst­stoffe sind sehr be­ständig und werden in der Natur erst nach mehreren hundert Jahren abgebaut. In dieser Zeit zerfallen sie zu Mikro­plastik, verteilen sich in Wasser, Boden und Luft und sind mittler­weile eine ernst­zuneh­mende, globale Umwelt­belastung.

Es geht aber auch anders. Schon seit langem gibt es Kunst­stoffe - im Idealfall aus nach­wach­senden Roh­stoffen - die er­heblich schneller von Mikro­orga­nismen ab­gebaut werden. Aber können solche Kunst­stoffe auch im normalen Bioabfall entsorgt, im Kom­post­werk verarbeitet und dann in den landwirtschaftlichen Nährstoff­kreislauf zurückgeführt werden? Ganz über­wie­gend leider nicht. Denn unter den groß­tech­nischen Bedingungen in einem Kom­post­werk verrotten die meisten bio­logisch abbau­baren Kunst­stoffe nicht schnell genug oder hinter­lassen gar schädliche Abbau­produkte.


Überprüfung der Abbaubarkeit

Damit BAW's zusammen mit Bioabfällen kom­postiert werden können, müssen sie während des normalen Rotte­prozesses im Kom­post­werk binnen 12 Wochen ab­gebaut werden und dürfen keine für Pflanzen oder Tiere schäd­lichen Ab­bau­produkte hinter­lassen. Um das zu gewähr­leisten wird die Abbau­barkeit von Kunst­stoffen nach ISO 16929 geprüft.

Hierzu wird eine Probe des Kunst­stoffs eingewogen, grob zer­kleinert und mit struk­tur­reichem Bio­abfall unter kontrol­lierten Bedingungen im Tech­nikums-Maßstab über 12 Wochen verrottet. Die Rotte­bedingungen wie Sauer­stoff­gehalt, Tem­peratur und Wasser­gehalt werden konti­nuierlich über­wacht und ge­gebenen­falls ange­passt. Nach 12 Wochen wird das BAW-Material ge­trock­net und erneut ge­wogen. Ab einem Masse­verlust von 90 Prozent gilt das Material als bio­logisch ab­baubar.

Überprüfung der Schädlichkeit

Um zu überprüfen, ob der BAW beim Ver­rotten keine für Pflanzen und Tiere schäd­lichen Stoffe an den Kom­post bzw. den Boden abgibt, werden Öko­toxizi­tätstest mit 3 ver­schie­denen Pflanzen­arten sowie der Regen­wurmtest durch­geführt.

Sommer­gerste, Senf und Kresse werden jeweils in einer Mischung aus kom­postier­tem Kunst­stoff und Ein­heits­erde an­gezogen. Nach maximal 15 Tagen werden Frisch­masse und Keim­rate er­mittelt und mit einer Kon­troll­gruppe ohne Kunst­stoff ver­glichen. Er­reichen die Pro­ben mindestens 80 Prozent des Er­trags der Kon­trolle, gilt der Kunst­stoff als unbe­denklich.

Regen­würmer sind aus­gezeich­nete Zeiger­orga­nismen für die Boden­qualität. Eine be­stimmte Anzahl Würmer wird in ein Gemisch aus kom­post­iertem Kunst­stoff und Sub­strat ge­geben und deren Zahl und Ge­wicht nach 28 Tagen mit einer Kontroll­gruppe ohne Kunst­stoff­zugabe ver­glichen. Er­reichen die Regen­würmer der Probe in Zahl und Ge­wicht mindes­tens 90 Prozent der Kontroll­gruppe, gilt der Test als be­standen.

Regenwurmtest zur Überprüfung der Bodenqualität

Das bietet PLANCO-TEC für Sie

GEZIELTE UNTERSUCHUNGEN BEI INDIVIDUELLEN KUNDENWÜNSCHEN

Nur Kunststoffe die nach 12 Wochen im üblichen Rotte­prozess eines Kom­post­werks ab­gebaut werden und dabei keine für Pflanzen oder Tiere schäd­lichen Abbau­produkte hinter­lassen, können im normalen Bioabfall ent­sorgt werden. Gegen­wärtig sind das fast aus­schließ­lich spezielle Bioabfallbeutel, die als kom­postie­rbar gekenn­zeichnet sind. Aber Achtung: Nicht alle Kom­post­werke verfügen tatsäch­lich auch über die Technik, solche Bioabfallbeutel ­zu ver­arbeiten. Es sollte des­halb immer über­prüft werden, ob und welche Bioabfallbeutel von der je­wei­ligen Gemeinde für den Bioabfall zu­gel­assen sind.

Und Kom­post­werke haben ihrerseits die Möglich­keit gezielt be­stimmte Kunst­stoffe und Ver­packungen auf ihre Kom­postier­bar­keit unter­suchen zu lassen und bei be­standener Prü­fung nach ISO 16929 für die ge­trennte Bioabfallsamm­lung zu­zulassen. Das Spezial­labor PLANCO-TEC führt solche Unter­such­ungen seit An­fang der 2000er durch.