Kompostierbarkeit
Was bedeutet
„biologisch abbaubar“?
Im Jahr 2019 fielen in Deutschland etwa 50 Millionen Tonnen Kunststoffabfall aus Verpackungen an. Das Problem: Die meisten Kunststoffe sind sehr beständig und werden in der Natur erst nach mehreren hundert Jahren abgebaut. In dieser Zeit zerfallen sie zu Mikroplastik, verteilen sich in Wasser, Boden und Luft und sind mittlerweile eine ernstzunehmende, globale Umweltbelastung.
Es geht aber auch anders. Schon seit langem gibt es Kunststoffe - im Idealfall aus nachwachsenden Rohstoffen - die erheblich schneller von Mikroorganismen abgebaut werden. Aber können solche Kunststoffe auch im normalen Bioabfall entsorgt, im Kompostwerk verarbeitet und dann in den landwirtschaftlichen Nährstoffkreislauf zurückgeführt werden? Ganz überwiegend leider nicht. Denn unter den großtechnischen Bedingungen in einem Kompostwerk verrotten die meisten biologisch abbaubaren Kunststoffe nicht schnell genug oder hinterlassen gar schädliche Abbauprodukte.
Überprüfung der Abbaubarkeit
Damit BAW's zusammen mit Bioabfällen kompostiert werden können, müssen sie während des normalen Rotteprozesses im Kompostwerk binnen 12 Wochen abgebaut werden und dürfen keine für Pflanzen oder Tiere schädlichen Abbauprodukte hinterlassen. Um das zu gewährleisten wird die Abbaubarkeit von Kunststoffen nach ISO 16929 geprüft.
Hierzu wird eine Probe des Kunststoffs eingewogen, grob zerkleinert und mit strukturreichem Bioabfall unter kontrollierten Bedingungen im Technikums-Maßstab über 12 Wochen verrottet. Die Rottebedingungen wie Sauerstoffgehalt, Temperatur und Wassergehalt werden kontinuierlich überwacht und gegebenenfalls angepasst. Nach 12 Wochen wird das BAW-Material getrocknet und erneut gewogen. Ab einem Masseverlust von 90 Prozent gilt das Material als biologisch abbaubar.
Überprüfung der Schädlichkeit
Um zu überprüfen, ob der BAW beim Verrotten keine für Pflanzen und Tiere schädlichen Stoffe an den Kompost bzw. den Boden abgibt, werden Ökotoxizitätstest mit 3 verschiedenen Pflanzenarten sowie der Regenwurmtest durchgeführt.
Sommergerste, Senf und Kresse werden jeweils in einer Mischung aus kompostiertem Kunststoff und Einheitserde angezogen. Nach maximal 15 Tagen werden Frischmasse und Keimrate ermittelt und mit einer Kontrollgruppe ohne Kunststoff verglichen. Erreichen die Proben mindestens 80 Prozent des Ertrags der Kontrolle, gilt der Kunststoff als unbedenklich.
Regenwürmer sind ausgezeichnete Zeigerorganismen für die Bodenqualität. Eine bestimmte Anzahl Würmer wird in ein Gemisch aus kompostiertem Kunststoff und Substrat gegeben und deren Zahl und Gewicht nach 28 Tagen mit einer Kontrollgruppe ohne Kunststoffzugabe verglichen. Erreichen die Regenwürmer der Probe in Zahl und Gewicht mindestens 90 Prozent der Kontrollgruppe, gilt der Test als bestanden.
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GEZIELTE UNTERSUCHUNGEN BEI INDIVIDUELLEN KUNDENWÜNSCHEN
Nur Kunststoffe die nach 12 Wochen im üblichen Rotteprozess eines Kompostwerks abgebaut werden und dabei keine für Pflanzen oder Tiere schädlichen Abbauprodukte hinterlassen, können im normalen Bioabfall entsorgt werden. Gegenwärtig sind das fast ausschließlich spezielle Bioabfallbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind. Aber Achtung: Nicht alle Kompostwerke verfügen tatsächlich auch über die Technik, solche Bioabfallbeutel zu verarbeiten. Es sollte deshalb immer überprüft werden, ob und welche Bioabfallbeutel von der jeweiligen Gemeinde für den Bioabfall zugelassen sind.
Und Kompostwerke haben ihrerseits die Möglichkeit gezielt bestimmte Kunststoffe und Verpackungen auf ihre Kompostierbarkeit untersuchen zu lassen und bei bestandener Prüfung nach ISO 16929 für die getrennte Bioabfallsammlung zuzu