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Die direkte Hygieneprozessprüfung

Mit Sicherheit hygienisch einwandfreier Kompost


Ob Kaffeefilter, Bananen­schale oder die Topf­pflanze, die den Urlaubs­gieß­dienst nicht über­lebt hat: Bio­abfälle stecken voller wertvoller, organischer Nähr­stoffe. Ge­sammelt in der Bio­tonne wird daraus in kom­bi­nierten Ver­gär­ungs- und Kom­postier­ungs­anlagen, Biogas, Strom und Kom­post. Somit wird die Re­ssour­ce Bio­abfall nach­haltig verwertet.

Der Kom­post aus Bio­abfall muss strenge Richt­linien erfüllen, um in der Land­wirt­schaft als Dünger ein­gesetzt werden zu dürfen. Neben Unter­such­ungen auf den Ge­halt von Schwer­metallen und Fremd­stoffen, wie Kunst­stoff, Metall und Glas, ist auch ent­scheidend, ob schäd­liche Mikro­organis­men im Kom­post oder Gär­rest vor­handen sind, die Men­schen und Pflanzen krank machen. Bei der Ver­rottung im Kom­post­werk oder der Ver­gärung in der Bio­gas­anlage werden diese Schadorganismen durch die ent­stehen­de Hitze und das Zusammenspiel unterschiedlichster, nützlicher Mikroorganismen normalerweise sicher un­schädlich ge­macht. Nun ist be­kanntlich Ver­trauen gut, Kon­trolle aber besser. Die Bio­abfall­ver­ord­nung schreibt des­halb eine genaue Über­prüfung der hygien­ischen Un­bedenk­lich­keit (Hygieneprozessprüfung) vor.


Einsetzen der Behälter in die Kompost-Miete zur Hygieneprozessprüfung.

Hygienisch einwandfreier Kompost aus Bioabfall

Wer eine Kompostierungs- oder Vergärungsanlage betreibt muss sicherstellen, dass sich in den erzeugten Komposten keine für Menschen, Tiere oder Pflanzen bedenklichen Mikroorganismen befinden. Auch Unkrautsamen und austriebfähige Pflanzenteile müssen durch die biologische Behandlung sicher inaktiviert werden.

In Deutschland schreibt die Bioabfallverordnung deshalb eine genaue Prüfung des Behandlungs- bzw. Rotteprozesses vor, die einmalig nach dem Bau oder der Veränderung einer Kompostierungs- oder Vergärungsanlage durchzuführen ist.

Die Hygieneprozessprüfung im Detail

Bei der Hygieneprozessprüfung werden besonders robuste Schaderreger in Prüfkörpern an verschiedenen Stellen innerhalb einer Kompostmiete oder des Fermenters einer Vergärungsanlage platziert. Entsprechend den Vorgaben der Bioabfallverordnung wird zum Nachweis der seuchenhygienischen Unbedenklichkeit Salmonella senftenberg verwendet. Zur Überprüfung der Phytohygiene kommen im Bereich Kompost das Tabakmosaikvirus, der Erreger der Kohlhernie (Plasmodiophora brassicae) und Tomatensamen zum Einsatz. Diese Testorganismen werden sicher verpackt und gut wieder auffindbar in Edelstahlgefäßen in die Kompostmiete bzw. in den Fermenter eingebracht.
Nach Abschluss des Rotteprozesses bzw. der Verweilzeit im Fermenter, werden die Proben wieder entnommen und mit biologischen Testverfahren untersucht. Wurden die Testorganismen ausreichend abgetötet bzw. inaktiviert, war der Rotteprozess hygienisch einwandfrei. Die Testphase im Labor dauert rund 8 Wochen, so dass etwa zwei Monate nach der Entnahme der Prüfbericht vorliegt. Für den erfolgreichen Abschlussbericht sind zwei bestandene Prüfgänge erforderlich, einer davon im Winter und mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zwischen den beiden Prüfgängen.

Vorbereitung zur Auswertung der Proben zur Hygieneprozessprüfung.

PLANCO-TEC

ihr zuverlässiger Partner

Durch den Bau einer zweiten Klimakammer haben wir unsere Kapazitäten für die parallele Auswertung der einzelnen Hygieneprozessprüfungen stark erweitert, so dass auch Ihre Hygieneprüfung zeitnah durchgeführt und ausgewertet werden kann!

Wir betreten gerne neue Pfade und testen für Sie im Rahmen der Prozessprüfung auch andere Testorganismen. Sprechen Sie uns einfach an, vieles ist möglich

Unser Projektleiter Lucas Dülfer steht Ihnen unter der Telefonnummer 05542 9351-82 für alle Ihre Fragen zur Verfügung. Oder schicken Sie eine E-Mail an info@plancotec.de.

Zusätzlich zur Prozessprüfung selbst, beraten wir Sie auch gern bei der gezielten Steuerung des Rotteprozesses auf Ihrer Anlage. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.