Die direkte Hygieneprozessprüfung
Mit Sicherheit hygienisch einwandfreier Kompost
Ob Kaffeefilter, Bananenschale oder die Topfpflanze, die den Urlaubsgießdienst nicht überlebt hat: Bioabfälle stecken voller wertvoller, organischer Nährstoffe. Gesammelt in der Biotonne wird daraus in kombinierten Vergärungs- und Kompostierungsanlagen, Biogas, Strom und Kompost. Somit wird die Ressource Bioabfall nachhaltig verwertet.
Der Kompost aus Bioabfall muss strenge Richtlinien erfüllen, um in der Landwirtschaft als Dünger eingesetzt werden zu dürfen. Neben Untersuchungen auf den Gehalt von Schwermetallen und Fremdstoffen, wie Kunststoff, Metall und Glas, ist auch entscheidend, ob schädliche Mikroorganismen im Kompost oder Gärrest vorhanden sind, die Menschen und Pflanzen krank machen. Bei der Verrottung im Kompostwerk oder der Vergärung in der Biogasanlage werden diese Schadorganismen durch die entstehende Hitze und das Zusammenspiel unterschiedlichster, nützlicher Mikroorganismen normalerweise sicher unschädlich gemacht. Nun ist bekanntlich Vertrauen gut, Kontrolle aber besser. Die Bioabfallverordnung schreibt deshalb eine genaue Überprüfung der hygienischen Unbedenklichkeit (Hygieneprozessprüfung) vor.
Hygienisch einwandfreie Komposte und Gärprodukte aus Bioabfall
Wer eine Kompostierungs- oder Vergärungsanlage betreibt muss sicherstellen, dass sich in den erzeugten Komposten keine für Menschen, Tiere oder Pflanzen bedenklichen Mikroorganismen befinden. Auch Unkrautsamen und austriebfähige Pflanzenteile müssen durch die biologische Behandlung sicher inaktiviert werden.
In Deutschland schreibt die Bioabfallverordnung deshalb eine genaue Prüfung des Behandlungs- bzw. Rotteprozesses vor, die einmalig nach dem Bau oder der Veränderung einer Kompostierungs- oder Vergärungsanlage durchzuführen ist.
Die Hygieneprozessprüfung im Detail
Bei der Hygieneprozessprüfung werden besonders robuste Schaderreger in Prüfkörpern an verschiedenen Stellen innerhalb einer Kompostmiete oder des Fermenters einer Vergärungsanlage platziert. Entsprechend den Vorgaben der Bioabfall
Nach Abschluss des Rotteprozesses bzw. der Verweilzeit im Fermenter, werden die Proben wieder entnommen und mit biologischen Testverfahren untersucht. Wurden die Testorganismen ausreichend abgetötet bzw. inaktiviert, war der Rotteprozess hygienisch einwandfrei. Die Testphase im Labor dauert rund 8 Wochen, so dass etwa zwei Monate nach der Entnahme der Prüfbericht vorliegt. Für den erfolgreichen Abschlussbericht sind zwei bestandene Prüfgänge erforderlich, einer davon im Winter und mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zwischen den beiden Prüfgängen.
Testorganismen für Hygieneprozessprüfungen
Entsprechend den Vorgaben der BioAbfV werden neben Salmonellen auch pflanzenschädliche Erreger als Testorganismen für Hygieneprozessprüfungen eingesetzt. In Laboruntersuchungen werden diese Schaderreger untersucht. Dabei steht ihre Fähigkeit zur Infektion von Pflanzen nach einem Hygienisierungsprozess auf einer Behandlungsanlage im Fokus der Untersuchung.
Erweisen sich die Erreger als unverändert infektiös, gilt die Prozessprüfung auf der Kompostierungs- oder Vergärungsanlage als nicht bestanden.
Warum PLANCO-TEC?
PLANCO-TEC erstellt Gutachten zur Produkthygiene, berät im Hinblick auf die Prozessoptimierung in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen und unterstützt bei Genehmigungsverfahren.
- Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC17025:2018
- Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
- Notifiziert als Untersuchungsstelle für die Untersuchung von Bioabfall sowie für die Durchführung von Probenahmen und Probenvorbereitung nach AbfKlärV und BioAbfV
- Anerkanntes Prüflabor der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) und der QLA
Unser Projektleiter Lucas Dülfer steht Ihnen für alle Ihre Fragen zur Verfügung.